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Wir bilden folgende Klassen aus:

Klasse Fahrzeuge Alter
B
Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, mit Anhänger bis 750 kg, bis zu 8 Sitzplätzen (ohne Fahrersitz).

Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:
– Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse,
– Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am Modellversuch “Begleitetes Fahren mit 17″)
ab 17
B 96
Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg.

Eingeschlossene Klassen: AM, L
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Mindestalter: 18 Jahre

ab 17
B
Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zG des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen.

Eingeschlossene Klassen: AM, L
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Mindestalter: 18 Jahre

ab 17
AM  

Zweirädrige Kleinkrafträder / zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor / dreirädrige Kleinkrafträder / LeichtkraftfahrzeugeKrafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH

– Elektromotor max. 4 kW Nennleistung,
– Verbrennungsmotor max. 50 ccm.

Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h
– Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm.
– Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung,
– Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung,
– bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie).

Mindestalter: 16 Jahre

16
A1  

Leichtkrafträder / dreirädrige Kraftfahrzeuge- Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg.

– Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung.

Eingeschlossene Klassen: AM
Mindestalter: 16 Jahre

ab 16
A2  

Mittelschwere Krafträder

– Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg.

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für “Altbesitzer” mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).

Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Mindestalter: 18 Jahre

ab 18
A

Schwere Krafträder / dreirädrige Kraftfahrzeuge

Kraftrad über 45 km/h bbH
– über 35 kW Motorleistung,
– Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg.

Kraftfahrzeuge
– Motorleistung mehr als 15 kW, – Hubraum mehr als 50 ccm.

Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.

Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Mindestalter:
– Krafträder: 24 Jahre (Direkteinstieg)
– bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20 Jahre
– Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21 Jahre

ab 20
L

Kleine Traktoren

Zugmaschinen ( Traktoren ) in der Land- und Forstwirtschaft bis 32km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger ( dann Höchstgeschwindigkeit 25km/h;
Stapler ( auch mit Anhänger), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

Mindestalter: 16 Jahre

ab 16

                 

Preise Klasse B:

Grundgebühr                          350 Euro

Fahrstunde a 45 min.               60 Euro

Sonderfahrten a 45 min            75 Euro

Theorieprüfung                           60 Euro

prakt. Prüfung                          150 Euro